Instandhaltungsrücklage-Rechner
Die empfohlene Instandhaltungsrücklage für Ihre Eigentumswohnung nach Wohnfläche und Gebäudealter ermitteln.
Orientierung an den Höchstwerten des § 28 II. BV. Der tatsächliche Bedarf hängt von Zustand, Ausstattung und anstehenden Maßnahmen ab; bei einer WEG beschließt die Eigentümergemeinschaft die Höhe der Rücklage.
Kapitalanlage
Was der Instandhaltungsrücklage berechnet
Der Instandhaltungsrücklage-Rechner ermittelt die empfohlene jährliche Rücklage für Ihre Eigentumswohnung – nach Wohnfläche und Gebäudealter, orientiert an § 28 der II. Berechnungsverordnung (Petersche Formel).
Eine ausreichende Rücklage schützt Eigentümer in der Region Stuttgart/Ludwigsburg vor bösen Überraschungen bei Sanierungen. Immozeit bewertet bei der Objektprüfung auch den Zustand und den Rücklagenbedarf.
So funktioniert es
- 01Wohnfläche der Wohnung eingeben.
- 02Baujahr bzw. Gebäudealter angeben.
- 03Empfohlene jährliche Instandhaltungsrücklage wird berechnet.
Häufige Fragen
Fragen zum Instandhaltungsrücklage
Wie hoch sollte die Instandhaltungsrücklage sein?
Als Orientierung dient die Petersche Formel: Je nach Gebäudealter werden pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr unterschiedliche Beträge zurückgelegt – bei älteren Gebäuden deutlich mehr.
Was ist die Petersche Formel?
Sie schätzt die Instandhaltungskosten über die Lebensdauer eines Gebäudes: Herstellungskosten × 1,5, verteilt auf 80 Jahre, ergibt einen jährlichen Richtwert pro Quadratmeter.
Ist die Instandhaltungsrücklage bei einer WEG Pflicht?
Eine angemessene Erhaltungsrücklage ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz vorgesehen und wird von der Eigentümergemeinschaft beschlossen. Die genaue Höhe legt die WEG fest.
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